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   BVerwG, 01.09.2008 - 1 WDS-VR 13.08   

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BVerwG, 01.09.2008 - 1 WDS-VR 13.08 (https://dejure.org/2008,37758)
BVerwG, Entscheidung vom 01.09.2008 - 1 WDS-VR 13.08 (https://dejure.org/2008,37758)
BVerwG, Entscheidung vom 01. September 2008 - 1 WDS-VR 13.08 (https://dejure.org/2008,37758)
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  • BVerwG, 15.03.1994 - 1 WB 6.94

    Anspruch auf ersatzlose Aufhebung einer Stellungnahme zur planmäßigen Beurteilung

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2008 - 1 WDS-VR 13.08
    Hiernach ist die Neufassung einer planmäßigen Beurteilung nach deren Aufhebung grundsätzlich geboten (Beschlüsse vom 15. März 1994 - BVerwG 1 WB 6.94 - NZWehrr 1994, 165 und vom 14. Januar 1997 a.a.O.).

    Soweit demgegenüber in Nr. 1204 Buchst. b ZDv 20/6 n.F. Beispiele für die Möglichkeit eines Verzichts auf die Neufassung einer aufgehobenen Beurteilung formuliert sind, handelt es sich dabei - angesichts des dargestellten systematischen und teleologischen Zusammenhangs mit Nr. 1202 Buchst. a ZDv 20/6 und § 2 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 SLV - um eine eng auszulegende Ausnahmebestimmung (vgl. Beschluss vom 15. März 1994 a.a.O.).

    Dieser Zeitraum, nach dessen Ablauf eine Neufassung der Beurteilung nicht mehr sinnvoll ist, lässt sich nach der Rechtsprechung des Senats nicht generell bestimmen, sondern ist nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen (Beschluss vom 5. November 1985 - BVerwG 1 WB 20.85 - NZWehrr 1986, 130; vgl. auch Beschluss vom 15. März 1994 a.a.O.).

  • BVerwG, 18.10.2007 - 1 WB 6.07

    Auswahlentscheidung; Beurteilungen; Laufbahnbeurteilung; Sonderbeurteilung.

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2008 - 1 WDS-VR 13.08
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist es zur abgerundeten Bewertung des Leistungs-, Eignungs- und Befähigungsbildes und seiner Kontinuität zulässig, in Auswahlentscheidungen auch frühere Beurteilungen bis zu den beiden letzten planmäßigen Beurteilungen vor der aktuellen Beurteilung mit einzubeziehen (Beschluss vom 18. Oktober 2007 - BVerwG 1 WB 6.07 - DokBer 2008, 155 m.w.N.).

    Das kommt namentlich dann in Betracht, wenn frühere Beurteilungen positive oder negative Aussagen über Charaktereigenschaften, Kenntnisse, Fähigkeiten, Verwendungen und Leistungen sowie deren voraussichtliche weitere Entwicklung enthalten (Urteile vom 19. Dezember 2002 - BVerwG 2 C 31.01 - Buchholz 237.9 § 20 SaarLBG Nr. 1 und vom 27. Februar 2003 - BVerwG 2 C 16.02 - Buchholz 237.6 § 8 NdsLBG Nr. 10, ferner: Beschluss vom 18. Oktober 2007 - BVerwG 1 WB 6.07 a.a.O).

  • BVerwG, 14.01.1997 - 1 WB 86.96

    Recht der Soldaten - Laufbahnrecht, Zulässigkeit des Absehens von einer

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2008 - 1 WDS-VR 13.08
    Eine Lücke in der Abfolge der Beurteilungen ist nur zulässig und hinnehmbar, wenn dies aus besonderen Gründen nicht vermieden werden kann (stRspr, Beschlüsse vom 14. Januar 1997 - BVerwG 1 WB 86.96 - Buchholz 236.11 § 1a SLV Nr. 3, vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 23.01 - Buchholz 236.11 § 1a SLV Nr. 17 und vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 28.01 -).

    Hiernach ist die Neufassung einer planmäßigen Beurteilung nach deren Aufhebung grundsätzlich geboten (Beschlüsse vom 15. März 1994 - BVerwG 1 WB 6.94 - NZWehrr 1994, 165 und vom 14. Januar 1997 a.a.O.).

  • BVerwG, 22.09.2005 - 1 WB 4.05

    Beurteilung; Ausnahmen; Sonderbeurteilung; Zeitgrenze; Altersgrenze.

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2008 - 1 WDS-VR 13.08
    Der Begriff der Regelmäßigkeit oder - im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 1 SLV i.V.m. Nr. 202 Buchst. a ZDv 20/6 - der Begriff der Planmäßigkeit der Beurteilung bedeutet, dass die Beurteilung zu gemeinsamen feststehenden Stichtagen und für den gleichen Beurteilungszeitraum oder aus bestimmten Anlässen einheitlich für alle Soldaten eines Dienstgrades oder einer Dienstgradgruppe ohne Bezug zu einer konkreten Personalmaßnahme durchgeführt wird (Beschluss vom 22. September 2005 - BVerwG 1 WB 4.05 - Buchholz 236.110 § 2 SLV Nr. 6).

    Das Gebot der Lückenlosigkeit von Beurteilungen schützt und fördert deren maßgeblichen Zweck, im Rahmen der Verwirklichung des mit Verfassungsrang ausgestatteten Leistungsgrundsatzes (Art. 33 Abs. 2 GG, § 3 Abs. 1 SG) aussagekräftige Grundlage für Entscheidungen über die Verwendung von Soldaten insbesondere auf förderlichen oder Beförderungs-Dienstposten und über ihr dienstliches Fortkommen zu sein (Beschluss vom 22. September 2005 a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 05.11.1985 - 1 WB 20.85

    Soldat - Neuerstellung einer dienstlichen Beurteilung - Bewertung von

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2008 - 1 WDS-VR 13.08
    Dieser Zeitraum, nach dessen Ablauf eine Neufassung der Beurteilung nicht mehr sinnvoll ist, lässt sich nach der Rechtsprechung des Senats nicht generell bestimmen, sondern ist nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen (Beschluss vom 5. November 1985 - BVerwG 1 WB 20.85 - NZWehrr 1986, 130; vgl. auch Beschluss vom 15. März 1994 a.a.O.).
  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2008 - 1 WDS-VR 13.08
    Das kommt namentlich dann in Betracht, wenn frühere Beurteilungen positive oder negative Aussagen über Charaktereigenschaften, Kenntnisse, Fähigkeiten, Verwendungen und Leistungen sowie deren voraussichtliche weitere Entwicklung enthalten (Urteile vom 19. Dezember 2002 - BVerwG 2 C 31.01 - Buchholz 237.9 § 20 SaarLBG Nr. 1 und vom 27. Februar 2003 - BVerwG 2 C 16.02 - Buchholz 237.6 § 8 NdsLBG Nr. 10, ferner: Beschluss vom 18. Oktober 2007 - BVerwG 1 WB 6.07 a.a.O).
  • BVerwG, 22.10.2003 - 1 WB 30.03

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2008 - 1 WDS-VR 13.08
    Insoweit weist der Senat lediglich darauf hin, dass bei einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, die das Unterlassen einer Maßnahme zum Gegenstand hat, ein Anordnungsgrund im Sinne einer Eilbedürftigkeit nur für die Fälle anerkannt werden kann, in denen schon eine nur kurzfristige Hinnahme der befürchteten Maßnahme geeignet wäre, den betroffenen Soldaten in besonders schwerwiegender, womöglich nicht wieder gutzumachender Weise in seinen Rechten zu beeinträchtigen (Beschlüsse vom 22. März 1994 - BVerwG 1 WB 17.94 - und vom 22. Oktober 2003 - BVerwG 1 WB 30.03 -).
  • BVerwG, 22.03.1994 - 1 WB 17.94

    Anspruch eines Soldaten auf Mitteilung einer Planungsabsicht - Anforderungen an

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2008 - 1 WDS-VR 13.08
    Insoweit weist der Senat lediglich darauf hin, dass bei einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, die das Unterlassen einer Maßnahme zum Gegenstand hat, ein Anordnungsgrund im Sinne einer Eilbedürftigkeit nur für die Fälle anerkannt werden kann, in denen schon eine nur kurzfristige Hinnahme der befürchteten Maßnahme geeignet wäre, den betroffenen Soldaten in besonders schwerwiegender, womöglich nicht wieder gutzumachender Weise in seinen Rechten zu beeinträchtigen (Beschlüsse vom 22. März 1994 - BVerwG 1 WB 17.94 - und vom 22. Oktober 2003 - BVerwG 1 WB 30.03 -).
  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01

    Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler;

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2008 - 1 WDS-VR 13.08
    Das kommt namentlich dann in Betracht, wenn frühere Beurteilungen positive oder negative Aussagen über Charaktereigenschaften, Kenntnisse, Fähigkeiten, Verwendungen und Leistungen sowie deren voraussichtliche weitere Entwicklung enthalten (Urteile vom 19. Dezember 2002 - BVerwG 2 C 31.01 - Buchholz 237.9 § 20 SaarLBG Nr. 1 und vom 27. Februar 2003 - BVerwG 2 C 16.02 - Buchholz 237.6 § 8 NdsLBG Nr. 10, ferner: Beschluss vom 18. Oktober 2007 - BVerwG 1 WB 6.07 a.a.O).
  • BVerwG, 19.11.1998 - 1 WB 45.98

    Klage eines Soldaten gegen dienstliche Beurteilungen - Befangenheit des

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2008 - 1 WDS-VR 13.08
    Insbesondere stellt der Umstand, dass die Neufassung einer Beurteilung dem Vorgesetzten zugewiesen ist, der die ursprüngliche (aufgehobene) Fassung erstellt hat (Nr. 1202 Buchst. a ZDv 20/6), für sich allein keinen Grund dar, in der Person dieses Vorgesetzten Anhaltspunkte für die Besorgnis der Befangenheit anzunehmen (Beschluss vom 19. November 1998 - BVerwG 1 WB 45.98 -).
  • BVerwG, 03.07.2001 - 1 WB 23.01

    Planmäßige Beurteilung eines Soldaten - Versetzung eines Soldaten

  • BVerwG, 03.07.2001 - 1 WB 28.01

    Voraussetzungen für die Berücksichtigung einer einheitlichen Maßstabsfindung -

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